Allgemeine Geschäftsbedingungen für
von Tenspolde Fotografie
Vertragspartner
Ihr Vertragspartner ist:
Franziska von Tenspolde
https://www.vontenspoldefotografie.com/
Fultonstraße 6
14482 Potsdam
Germany
Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB und Konditionen gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge, für ihre Angebote, Leistungen und Lieferungen. Sie gelten mit Entgegennahme von Leistung als akzeptiert und vereinbart.
2. „Lichtbilder“ der “Fotos” im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie vorliegen (Dateien, Papierbilder, Videos, Produkte usw.).
3. Nebenabsprachen sind nur in schriftlich vereinbarter Form gültig und abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur von der Fotografin schriftlich anerkannt wirksam.
4. Der Vertrag (auch mündlich) kommt zustande, sobald die Leistung beansprucht wurde (Inanspruchnahme eines Shootings, Annahme von Bildmaterial usw.).
5. Der Auftraggeber kennt den Stil der Fotografin, in der Gestaltung der Bilder (Produktion und Postproduktion) ist sie frei.
6. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Der Fotograf ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.
7. Bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen sind bis zu 30 Minuten der Arbeitszeit des Fotografen für Aufbau und Vorbereitung enthalten. Pausen werden nach Absprache mit dem Auftraggeber vor Ort vereinbart, verlängern jedoch nicht den vereinbarten und gebuchten Zeitrahmen. Besonders bei Halb- oder Ganztagesbuchungen sind dem Fotografen und seinem Assistenten angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
8. Der Fotograf wählt die Bilder aus, die im Anschluss dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden.
9. Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen, verbleiben beim Fotografen und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
Urheberrecht / Nutzungsrechte / Eigenwerbung
1. Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Der Fotograf darf die Fotos im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Homepage, Ausstellungen, Messen, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.), wenn der/die Auftraggeber hierzu ein mündliches oder schriftliches Einverständnis erklären.
2. Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Die Übertragung an Dritte ist ohne Einverständnis der Fotografin ausgeschlossen (ausgenommen Gäste, Freunde, Verwandte usw.- für den ebenfalls rein privaten Gebrauch). Unter Dritte verstehen sich somit z.B. weitere Dienstleister wie Stylisten, Brautausstatter u.ä. Diese können sich direkt bei der Fotografin melden, um eine Erlaubnis zur Verwendung von Bildmaterial zu erhalten.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen und schriftlichen Vereinbarung.
4. Die kommerzielle/werbliche Nutzung der Bilder ist honorarpflichtig und bedingt eines neuen Vertrages mit der Fotografin.
5. Bei jeglicher Veröffentlichung von Bildmaterial hat der Fotograf ein Recht auf die Nennung seines Namens in Form eines kurzen Hinweises (z.B. Foto: Franziska von Tenspolde). Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
6. Die RAW-Dateien verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe dieser an den Auftraggeber erfolgt nicht.
Honorare / Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach den jeweils aktuellen Preislisten, die auf der Website des Fotografen zu finden sind. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage etc. wird eine Anzahlung von bis zu 30% des Auftragswertes berechnet. Diese Anzahlung wird innerhalb von 14 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung des Fotografen und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe.
Storniert der Auftraggeber die Buchung innerhalb von 14 Tagen, wird die Anzahlung zurückerstattet. Storniert der Auftraggeber nach 14 Tagen, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet. Storno ab dem 15. Tag nach der Vereinbarung 30 % (Entspricht der Anzahlung, die schriftlich vereinbart wurde.)
Das vereinbarte Gesamthonorar des Fotografen ist zum Aufnahmetermin/ Hochzeitstermin, jedoch spätestens 2 Wochen danach per Überweisung auf das Konto des Fotografen fällig, auch wenn ihm die endgültige Rechnung zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen sollte. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ggf. auch per E-Mail zu erhalten; in diesem Fall entfällt der Postversand.
3. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos und sonstige Waren (USB-Stick, Fotobuch, etc.) Eigentum des Fotografen.
4. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.
5. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
6. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
7. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüsse, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
8. Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis des Fotografen vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 75% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Fotografen zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Die vorab geleistete Anzahlung i.H.v. 30% wird bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.
Bildübergabe
1. Die Lichtbildübergabe erfolgt digital (JPG) in höchster verfügbarer Auflösung per Online Galerie/Downloadlink.
2. Bildbearbeitung:
Die digitalen Lichtbilder werden in einem natürlichen Stil grundlegend bearbeitet (z. B. Zuschnitt, Farbton, Kontrast und Belichtung). Eine aufwendige Hautretusche ist nicht Bestandteil der Grundbearbeitung. Diese kann jedoch für ausgewählte Bilder optional hinzugebucht werden.
Pausen und Verpflegung
Um die Produktivität und das Leistungsniveau der Fotografin aufrecht zu erhalten sind folgende Punkte bitte verständnisvoll zu berücksichtigen:
1. Ab 6 Stunden Hochzeitsbegleitung steht der Fotografin gesetzlich eine Pause von 30 Minuten zu. Diese findet in der Arbeitszeit statt, wird aber mit dem Brautpaar so abgestimmt, dass sie in einem günstigen Moment stattfindet – beispielweise wenn alle Gäste essen. Die Fotografin wird die Pause zum Großteil in Sichtweite des Geschehens verbringen, um keinen besonderen Moment zu verpassen, sollte ein solcher doch stattfinden (ständige Bereitschaft).
2. Die Fotografin ist bitte bei jeder Gelegenheit zu welcher Getränke für Gäste verfügbar sind (Wasser/Softgetränke) mit zu versorgen.
3. Ab 6 Stunden Hochzeitsbegleitung ist die Fotografin, wenn sie über das Essen gebucht ist, entweder in Kenntnis zu setzen, dass sie sich etwas zu Essen mitbringen sollte oder mit einer Mahlzeit mit einzuplanen (bei einem Gänge Menü ist ein einfaches Dienstleister-Essen selbstverständlich ausreichend).
4. Kürzere Fahrtwege von Location zu Location zählen nicht als Pausen, sondern sind Teil der Arbeitszeit. Bei längeren Fahrwegen von Location zu Location gilt der Fahrtkostensatz (0,4€ pro Kilometer). Dies ist im Vorfeld abzusprechen und schriftlich festgehalten.
Reisekosten
1. Übersteigt die An- und Abreise des Fotografen den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,40 EUR.
Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt.
2. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden (Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit) sowie auch nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten (Dateien, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten) haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Die Fotografin verwahrt die Raw-Dateien sorgfältig bis zu einem Jahr auf. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das von ihr aufbewahrte Negative nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
3. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder in gedruckter Form nur bei über sie bezogenen Materialien und nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Bildern, Filmen und Produkten erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
5. Mängel an Bildmaterial (digitalen wie auch solchem in gedruckter Form) sind binnen 14 Tagen zu beanstanden. Ansonsten gilt das Bildmaterial/die Drucke etc. als mängelfrei abgenommen.
5. Die Fotografin ist bemüht, alle Gäste eines Events mindestens einmal zu fotografieren, kann jedoch nicht für das Fehlen einzelner Personen auf den Lichtbildern haftbar gemacht werden.
6. Wenn der Auftraggeber Bildmaterial über Drittanbieter in gedruckter Form bezieht, so kann keine Garantie über die Richtigkeit der Ergebnisse gewährt werden. Fremdanbieter nutzt der Auftraggeber auf eigene Gefahr.
7. Bei Bestellung von Printmaterial (Prints, Alben etc) über das Partnerlabor der Fotografin haftet bei einer Rücksendung zum Printpartner wegen nicht-Zustellbarkeit beim Auftraggeber /Kunden oder Nichtabholung durch diesen , der Auftraggeber /Kunde. Die entstandenen Rücksende- und Wiederversendungskosten sind in diesem Fall vom Auftraggeber /Kunden zu tragen.
Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er die Einwilligung aller mit abzubildenden Personen zur Veröffentlichung von dem entstandenen Bildmaterial einholt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Die Gäste und andere Dienstleister sind darüber zu informieren, dass am Tage der Hochzeit eine Fotografin anwesend sein wird, welche den Tag fotografisch begleitet. Durch die Reportagefotografie können sich diese Personen auch im Hintergrund der Bilder wiederfinden, wenn sie nicht aktiv vor die Kamera treten. Aufgrund des Rechtes am eigenen Bild können Personen dieser Abbildung widersprechen. In einem solchen Fall ist vor dem Tag der Hochzeit von dieser Person schriftlich Widerspruch einzulegen, damit darauf Rücksicht genommen werden kann – sollte kein schriftlicher Widerspruch erfolgen, so wird dies als stillschweigende Zustimmung gedeutet.
Datenschutz
1. Der Auftraggeber erteilt der Fotografin die Erlaubnis, seine Handynummer bis zur Erfüllung des Vertrags auf dessen mobilen Endgerät zu speichern und ihn ggf. über die App ,,Whatsapp“ zu kontaktieren.
2. Der Auftraggeber stimmt der Speicherung bei der Fotografin und ggf. Weitergabe an Dritte von personenbezogenen Daten in Form von Lichtbildern zu (Dritte sind zum Beispiel Anbieter für Online-Galerie, Abzüge, Produkte, weitere Dienstleister etc.). Die Speicherung und Weitergabe der Lichtbilder ist für die Erfüllung des Vertrags relevant.
3. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass die zum Geschäftsverkehr und den Auftrag betreffend erforderlichen personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.
4. Die Fotografin trägt Sorge dafür, dass personenbezogene Daten nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung-, zum Zweck der Vertragsdurchführung-, für vertragliche und vorvertragliche Pflichten-, zur Wahrung eigener berechtigter Geschäftsinteressen- erforderlich oder durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.
5. Die Fotografin wird personenbezogene Daten (ausgenommen Lichtbilder) vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist und/oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht.
6. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftraggeber an folgende Adresse wenden: Franziska von Tenspolde Fultonstraße 6 14482 Potsdam oder per Mail an: hello@vontenspoldefotografie.com
7. Bei Anträgen zur Löschung, Nutzungsuntersagung etc. von Bilderzeugnissen im Nachhinein, wird eine Aufwandspauschale von 120€ fällig.
Stornoregelung
1. Kann die Hochzeit von Auftraggeberseiten aus auf Grund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Naturkatastrophen o.ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet der Auftragnehmer auf das Einverlangen der weiteren vereinbarten Kosten. Die geleistete Terminreservierungsgebühr jedoch wird in einem solchen Fall für bereits geleistete Aufwendungen vom Auftragnehmer einbehalten (siehe auch Widerrufsrecht).
2. Ist es der Fotografin auf Grund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Naturkatastrophen o.ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb der angegebenen Frist zu liefern, verzichtet das Brautpaar auf Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf die Fotografin. Im (sehr unwahrscheinlichen) Fall eines Komplettausfalls der Fotografin werden alle bis dahin bereits geleisteten Zahlungen selbstverständlich zurückerstattet. Der Auftragnehmer bemüht sich zusätzlich, dem Brautpaar eine Ersatzfotograf/in aus seinem breitgefächerten Repertoire zur Seite zu stellen/ anzubieten – hierfür kann jedoch keine Garantie gegeben werden.
3. Kann die Hochzeit im Zusammenhang mit Covid19 (z.B. Erkrankung, behördliche Vorgaben, Schließung von Locations, Minderung der Gästezahl usw.) nicht stattfinden greift auch hier die allgemeine Stornoregelung – siehe Stornoregelung Punkt 1. Wird die Hochzeit jedoch nicht komplett abgesagt, sondern nur verschoben, so wird die Terminreservierungsgebühr für einen neuen Hochzeitstermin in voller Höhe angerechnet, wenn dieser mit der Verfügbarkeit des Auftragnehmers abgestimmt angesetzt wird. Es besteht bei Verschiebung des Termins kein Anspruch auf den angebotenen Preis des stornierten Vertrags. Bei Abschluss eines Neuvertrags gelten immer die zu dessen Aufsetzungszeitpunkts aktuellen Preise. Eventuelle (offizielle und jährliche) Preisanpassungen sind vorbehalten.
4. Bei Absage durch den Auftraggeber ab 6 Wochen vor Veranstaltungstermin, die nicht in Zusammenhang mit Covid19 stehen, beträgt die Stornogebühr 10% der Gesamtsumme.
Widerrufsrecht
Dem Auftraggeber steht das Recht zu, diesem Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Unterschriftsdatum.
Storniert der Auftraggeber die Buchung innerhalb von 14 Tagen, wird die Anzahlung zurückerstattet. Storniert der Auftraggeber nach 14 Tagen, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet. Storno ab dem 15. Tag nach der Vereinbarung 30 % (Entspricht der Anzahlung, die schriftlich vereinbart wurde.)
Das vereinbarte Gesamthonorar des Fotografen ist zum Aufnahmetermin/ Hochzeitstermin, jedoch spätestens 2 Wochen danach per Überweisung auf das Konto des Fotografen fällig, auch wenn ihm die endgültige Rechnung zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen sollte. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ggf. auch per E-Mail zu erhalten; in diesem Fall entfällt der Postversand.
Gründe für meine Terminreservierungsgebühr (Anzahlung):
Bei einer Absage durch den Auftraggeber nach Ablauf des Widerrufsrecht verbleibt die Terminreservierungsgebühr bei der Fotografin. Sie dient als Abrechnung für bereits entstandene Aufwendungen (z.B. das Freihalten des Termins/Absage anderer Anwärter, persönliche Vorgespräche, Schriftverkehr und individuelle Beratungen sowie eventueller Erhalt des Weddinguides und eventuell gewährte Rabatte für weitere fotografische Dienstleistungen u.ä.).
Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fotografin.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Diese AGB gelten seit dem 01.01.2025.
Kontakt
Sollten Sie Fragen zu meinen Geschäftsbedingungen haben, melden Sie sich gerne unter:
015753444040